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Erforderliche Dokumente zum Nachweis der Identität

Die Bestätigung der Identität ist ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses zur Erlangung einer zertifizierten Signatur wie SimplySign und Certum Mini. Sie ist aus Sicht der Signatursicherheit äußerst wichtig. Je nach Art der Daten, die in der Signatur dargestellt werden, benötigen Sie die entsprechenden Dokumente.

Identitätsbestätigung für Personenstandsurkunden

Persönliche Zertifikate enthalten nur persönliche Identifikationsdaten. Sie werden für Personen empfohlen, die ihre eigenen privaten Dokumente und die Dokumente anderer Stellen (Unternehmen, Institutionen, lokale Behörden, Regierungsbehörden) unterzeichnen.

Für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung muss die Identität nachgewiesen werden:

  • Ausweisdokument - gültiger Personalausweis (IDCard) oder Reisepass.

Identitätsbestätigung für Unternehmenszertifikate

Unternehmenszertifikate enthalten - neben den persönlichen Daten zur Identifizierung der Person - auch zusätzliche Unternehmensdaten. Eine solche Signatur kann nur zur Unterzeichnung von Dokumenten des Unternehmens verwendet werden, dessen Daten in dem Zertifikat enthalten sind.

Zum Nachweis der Identität bitte vorlegen:

  • Ausweisdokument - gültiger Personalausweis (IDCard) oder Reisepass
  • eine ausgefüllte Vollmacht (Link zum Formular), die von der/den zur Vertretung des Unternehmens befugten Person(en) unterzeichnet ist - dies gilt nicht für Personen, die zur alleinigen Vertretung des Unternehmens befugt sind
  • Auszug aus dem Meldeamt, z.B. KRS oder CEIDG, nicht älter als 6 Monate
  • eine Bestätigung über die Vergabe der Umsatzsteuer- und REGON-Nummern - falls diese nicht auf der Erklärung angegeben sind.

Identitätsbestätigung für an Institutionen ausgestellte Zertifikate

Bescheinigungen, die Vertretern von öffentlichen Einrichtungen und Institutionen ausgestellt werden, unterscheiden sich nicht von Unternehmensbescheinigungen. Sie enthalten personenbezogene Daten, die die betreffende Person identifizieren, und die Daten der Institution in gleicher Weise. Sie können nur zur Unterzeichnung von Dokumenten der betreffenden Einrichtung verwendet werden.

Die folgenden Dokumente müssen zum Nachweis der Identität vorgelegt werden:

  • Ausweisdokument - gültiger Personalausweis (IDCard) oder Reisepass
  • eine ausgefüllte und von der/den zur Vertretung des betreffenden Organs befugten Person(en) unterzeichnete Vollmacht (Link zum Formular); dies gilt nicht für Personen, die im Rahmen einer öffentlichen Behörde handeln
  • der entsprechende Ernennungsbeschluss, die Ernennungsurkunde oder jedes andere Dokument, mit dem die Person in ihrer Eigenschaft als Behörde handelt
  • Auszug aus dem Meldeamt, z.B. KRS oder CEIDG, nicht älter als 6 Monate
  • Bestätigung der NIP- und REGON-Nummern - falls nicht auf dem Kontoauszug angegeben
  • ein Exemplar des Dokuments, in dem die Grundsätze der Vertretung dargelegt sind
  • Beschluss oder Akt der Ernennung auf die betreffende Stelle.

Bestätigung der Identität eines Ausländers

Ausländer, die eine zertifizierte elektronische Signatur beantragen, müssen dieselben Dokumente vorlegen wie polnische Staatsbürger.
Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist, wenn ein ausländischer Staatsbürger eine polnische PESEL-Nummer hat. In diesem Fall sollte er/sie ein zusätzliches Dokument vorlegen, das seine/ihre Zuweisung bestätigt. Dies kann sein:

  • Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes über die zugeteilte PESEL-Nummer
  • Polnischer Führerschein
  • Aufenthaltskarte.

Wenn Sie irgendwelche Zweifel haben, helfen wir Ihnen aus der Ferne oder persönlich bei Ihnen zu Hause oder in einem unserer Büros in Warschau. Setzen Sie sichmit uns in Verbindung. Wir werden Ihnen helfen 🙂 .