Wir von podpisano.pl helfen Unternehmen und Institutionen dabei, jeden Tag Prozesse vollständig digital abzuschließen - ohne Drucken, Scannen oder Nerven. Nachfolgend erklären wir, was unsere digitalen Vertrauensdienstesind, welche Arten sie nach EU- und polnischem Recht abdecken und womit wir Ihnen wirklich helfen können.
Was sind digitale Vertrauensdienste?
Dies sind elektronisch erbrachte Dienste, die Folgendes gewährleisten die Identität, Integrität, Vertraulichkeit, Authentizität und Unverletzlichkeit von von Daten bei Online-Transaktionen gewährleisten.
Die Stiftung ist:
- Verordnung eIDAS - Verordnung (EU) Nr. 910/2014aktualisiert im Jahr 2024 durch Verordnung (EU) 2024/1183 (sog. eIDAS 2) - eIDAS 2 behält den bestehenden Dienstleistungskatalog bei (z.B. Unterschriften, Siegel, Zeitstempel, eingeschriebene Sendungen, Zertifikate für Webseiten) und erweitert ihn um neue Dienste (z.B. Archivierung, elektronische Register, Verwaltung von Fern-QSCDs (Signaturwerkzeuge) und elektronische Bescheinigung von Attributen);
- polen Gesetz über Vertrauensdienste und elektronische Identifizierung. In Polen wird eIDAS durch nationale Rechtsvorschriften umgesetzt und ergänzt (d.h. Dz.U. 2024 Punkt 1725), und für den Bereich der elektronischen Zustellung gilt ein eigenes Gesetz (Dz.U. 2024 Punkt 1045).
Vollständige Liste der Vertrauensdienste
"Klassische" eIDAS-Dienste (2014)
- Elektronische Signatur (einschließlich qualifizierter QES) - Nachweis, dass eine bestimmte Person eine Willenserklärung unter einem Dokument abgegeben hat. Eine QES hat in der gesamten EU die Kraft einer handschriftlichen Unterschrift.
- Elektronisches Siegel (qualifiziertes QESeal) - "Organisationssignatur"; sichert die Herkunft und Integrität von Daten auf Seiten der Einrichtung (z.B. Unternehmen).
- Elektronischer Zeitstempel (qualifiziert) - Zuverlässiger Nachweis des Zeitpunkts, zu dem die Daten/das Dokument existierten. Schlüssel zur langfristigen Überprüfung.
- Elektronischer Einschreibedienst (ERDS) - das digitale Äquivalent eines Einschreibens "gegen Empfangsbestätigung" (in Polen verbunden mit dem öffentlichen e-Delivery-Dienst).
- Zertifikate für die Website-Authentifizierung (QWAC/QWeb) - versichern dem Benutzer, dass er sich mit der richtigen, authentifizierten Website verbindet.
- Qualifizierte Dienstleistungen zur Validierung von Unterschriften/Siegeln - Überprüfung der Gültigkeit und des Status von Signaturen/Siegeln gemäß den Vorschriften.
- Qualifizierte Konservierungs-/Validierungsdienste - Erhaltung der Beweiskraft von Signaturen/Siegeln auf lange Sicht (LTV).
Neue/erweiterte Dienste, die mit eIDAS 2 (2024) eingeführt werden:
- Verwaltung von entfernten qualifizierten Signaturgeräten (QSCD) und Siegeln - sichere Verwendung eines qualifizierten Schlüssels "in der Cloud" mit starker Authentifizierung.
- Qualifizierte elektronische Archivierung - Empfang, Speicherung, Zugriff und Löschung von Daten/Dokumenten mit garantierter Integrität, Lesbarkeit und Provenienz während der gesamten Aufbewahrungsfrist.
- Qualifizierte elektronische Aufzeichnung (elektronisches Hauptbuch) - Führung einer geordneten, unveränderlichen Folge von Aufzeichnungen (z. B. Blockchains) mit garantierter Integrität und Reihenfolge.
- Elektronische Bescheinigung von Attributen (EAA) - qualifizierte Bescheinigungen von Attributen (z. B. Dienstrolle, Autorität), die auch in der Europäischen Geldbörse für digitale Identitäten (EUDI Wallet).
Vertrauenswürdige Listen und Überwachung
- Listen von vertrauenswürdigen Anbietern (EUTL/TL) - offizielle Verzeichnisse qualifizierter Anbieter von und Dienstleistungen, die von den EU-Ländern auf der Grundlage von Artikel 22 von eIDAS veröffentlicht werden. Dies ist die wichtigste Quelle für wer qualifiziert ist und wofür".
Wo kommt das nationale Recht ins Spiel?
- Gesetz über Vertrauensdienste und elektronische Identifizierung (d.h. Gesetzblatt 2024, Pos. 1725) - legt u.a. die Grundsätze der Aufsicht, die Pflichten der Anbieter und die Verfahren in Polen fest.
Mit welchen digitalen Vertrauensdienstleistungen können wir Sie unterstützen?
Podpisano.pl als autorisierter Partner von Asseco Certum bietet:
1) Qualifizierte Signatur für Personen (QES) - SimplySign, Certum Mini
- Wir beraten Sie bei der Wahl des Trägers (mobil/ferngesteuert vs. Karte/USB),
- die Identität der Person zu bestätigen, auf die die qualifizierte Signatur ausgestellt ist (für Ausländer auch aus der Ferne möglich),
- Einführung und Schulung in der Praxis (PAdES/XAdES/CAdES, LTV, Gegenzeichnung/Mitunterzeichnung).
- wir liefern qualifizierten Zeitstempel und eine gute langfristige Praxis.
2) Qualifiziertes Siegel der Organisation
- Auswahl der Siegelart (z. B. für Rechnungen, Berichte, Serienbriefe),
- Implementierung in Systeme (ERP/DMS/Dokumentenmanagement),
3) E-Zustellung (ERDS)
- Wir erklären die Zuständigkeiten, helfen bei der Einrichtung und Konfiguration der Box (BAE/ADE),
- mit Ihrem Workflow-System integrieren,
- Wir schulen die Verfahren (Vollmachten, Korrespondenzbuch, Vorschriften).
4) Validierung und Archivierung von LTVs
Plus.
Bei podpisano.pl setzen wir bewährte Verfahren für digitale Vertrauensdienste und unterrichten unsere Kunden in der Anwendung der Grundsätze der guten Praxis von podpisano.pl:
- Fügen Sie immer einen Zeitstempel zu Ihrer Unterschrift/Stempel - dies ist Ihre wirkliche "Versicherung" für die kommenden Jahre und die Grundlage für Ihre LTV.
- Erst prüfen, dann weitere Signaturen hinzufügen - vermeiden Sie eine Kaskade von Fehlern am Ende des Prozesses.
- Bestimmen Sie, was die Verfahren erfordern: "zwei Unterschriften auf einem Dokument" ≠ "die zweite Person bestätigt die Unterschrift der ersten" (dies sind unterschiedliche Modi: Mitunterzeichnung vs. Gegenunterzeichnung).
- Prüfen Sie Lieferanten auf der EU-Vertrauensliste (EUTL) - ist eine einfache Risikokontrolle und eine Anforderung für viele Ausschreibungen.
- Aktualisierungen von Signatursoftware Signatursoftware und Vertrauenslisten sind keine Modeerscheinung, sondern eine Voraussetzung für eine korrekte Validierung (Algorithmen, Zertifikatsketten, Richtlinien ändern sich).
Rechtsgrundlage (die wichtigste)
- Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS). - Ein Rahmen für Identifizierungs- und Vertrauensdienste in der EU. EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2024/1183 (eIDAS 2) - Neue europäische digitale Identität, EUDI-Brieftasche, erweiterter Katalog von Vertrauensdiensten (z.B. Archivierung, Ledger, Remote QSCD, EAA). EUR-Lex
- Listen von vertrauenswürdigen Anbietern (Artikel 22 eIDAS) - EUTL-Veröffentlichungspflicht für EU-Länder.Liste der vertrauenswürdigen Anbieter
- Gesetz über Vertrauensdienste und elektronische Identifizierung - i.e.. Dz.U. 2024 Punkt 1725.
- Gesetz über die elektronische Zustellung - d.h. ABL. 2024 Punkt 1045.
Sie wollen Signaturen, Siegel, e-Delivery einführen oder Ihr Unternehmen auf neue Systeme wie KseF vorbereiten? Sprechen Sie uns an: Signaturen, Siegel, Zeitstempel, LTV-Validierung/Archivierung - das ist unser tägliches Brot.