Zwei Strategien für die Verwaltung von KSeF im Unternehmen: ZAW-FA oder elektronischer Firmenstempel

Diese Entscheidung bestimmt, ob KSeF sofort oder erst nach einer Wartezeit in der Behörde funktioniert. Wir vergleichen die Szenarien und Empfehlungen.
Zwei Strategien für die Verwaltung von KSeF im Unternehmen: ZAW-FA oder elektronischer Firmenstempel

ZAW-FA oder e-Pieczęć? Zwei Strategien zur Verwaltung von Berechtigungen in KSeF für Unternehmen

Einführung des nationalen E-Rechnungssystems (KSeF) in einem Unternehmen ist nicht nur eine technische, sondern vor allem eine organisatorische Frage. Für Unternehmen, die keine natürlichen Personen sind (z. B. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, offene Handelsgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts), lautet die entscheidende Frage zu Beginn: „Wie loggt man sich zum ersten Mal in das System ein und wer wird es verwalten?”.

Es stehen zwei Wege zur Auswahl: 

  • traditionell (Einreichung einer Meldung ZAW-FA) und 
  • modern (Verwendung qualifizierten elektronischen Signatur). 

 

Welche sollte man wählen, um die volle Kontrolle zu erlangen und Bürokratie zu vermeiden? Wir prüfen es.

Weg Nr. 1: qualifiziertes elektronisches Siegel (Schnellverfahren)

Diese Lösung wird für Unternehmen empfohlen, die Wert auf Unabhängigkeit und Automatisierung legen. Qualifiziertes elektronisches Siegel (oft als E-Siegel bezeichnet) ist ein digitales Entsprechung des Firmenstempels. Er enthält den Namen und die Steuernummer (Steueridentifikationsnummer) des Unternehmens.

Wie funktioniert das? Gemäß den Informationen von KSeF muss ein Unternehmen, das über einen elektronischen Stempel verfügt, nichts beim Finanzamt melden. Es reicht aus, sich mit diesem Stempel im System zu authentifizieren (anzumelden).

Vorteile dieser Strategie:

  1. Automatische Eigentumsrechte 
    • Das System erkennt das Unternehmen automatisch und weist ihm das vollständige Berechtigungspaket zu. 
    • Sie können sofort Rechnungen ausstellen, diese einsehen und – was am wichtigsten ist – Ihren Mitarbeitern Berechtigungen erteilen.
  2. Keine Behördengänge 
    • Alles läuft zu 100 % digital ab. 
    • Sie müssen keine Papierformulare ausfüllen und nicht darauf warten, dass diese von einem Beamten bearbeitet werden.
  3. Geschäftskontinuität 
    • Die Berechtigungen werden dem Unternehmen (NIP) zugewiesen und nicht einer bestimmten natürlichen Person (z. B. dem Geschäftsführer, der wechseln kann).

Weg Nr. 2: ZAW-FA-Meldung (traditioneller Weg)

Wenn Ihr Unternehmen keinen elektronischen Stempel hat, kann es sich nicht „selbst” bei KSeF anmelden. Es muss eine Person – eine bestimmte natürliche Person – benennen, die das System in seinem Namen verwaltet. Dazu dient das Formular ZAW-FA (Mitteilung über die Erteilung oder den Entzug der Berechtigung zur Nutzung von KSeF).

Wie funktioniert das? Sie müssen das Formular ZAW-FA ausfüllen und darin eine Person (den sogenannten Berechtigten) angeben, z. B. ein Vorstandsmitglied oder den Hauptbuchhalter. Dieses Formular muss beim Finanzamt eingereicht werden (in Papierform oder elektronisch über das E-Finanzamt).

Herausforderungen für diese Strategie:

  1. Wartezeit: 
    • Die Berechtigungen werden nicht sofort wirksam. 
    • Der Sachbearbeiter muss die Daten aus dem Formular manuell in das System eingeben. 
    • Erst nach ihrer Verarbeitung erhält die benannte Person Zugriff darauf.
  2. Operative Sperren 
    • Bei ZAW-FA können Sie nur eine Person mit vollständigen Primärrechten benennen. 
    • Erst diese Person kann nach der Anmeldung mit ihrer Signatur (z. B. einem vertrauenswürdigen Profil oder einer qualifizierten Signatur) weiteren Mitarbeitern im System Berechtigungen erteilen.
  3. Personalrisiko 
    • Wenn die in ZAW-FA angegebene Person das Unternehmen verlässt oder den Zugriff auf ihre Signatur verliert, kann das Unternehmen vorübergehend die Möglichkeit zur Verwaltung von Berechtigungen verlieren, bis eine neue Meldung eingereicht wird (einige Unternehmen entscheiden sich für ZAW-FA, um die Kosten für Stempel zu vermeiden, aber auf lange Sicht kann dies riskant sein).

Strategie für Ihr Unternehmen – was soll man wählen?

Die Entscheidung hängt vom Umfang Ihrer Geschäftstätigkeit und Ihren Automatisierungsanforderungen ab.

  • Wählen Sie einen E-Stempel, wenn
    • Sie sind ein mittleres oder großes Unternehmen, 
    • Sie planen die Integration in das System ERP (System zur Ressourcenverwaltung) 
    • Sie legen Wert auf Zeit und möchten den Zugang zu KSeF von den privaten Unterschriften der Vorstandsmitglieder unabhängig machen. 

Beachten Sie, dass mit dem Stempel auch KSeF-Zertifikate (die für den Notfall-/Offline-Modus erforderlich sind) ohne Beteiligung Dritter zu generieren.

 

  • Wählen Sie ZAW-FA, wenn 
    • Sie führen ein kleines Unternehmen, 
    • Sie stellen nur wenige Rechnungen aus und planen derzeit keine Investition in ein elektronisches Siegel. 

Diese Lösung ist kostenlos, erfordert jedoch mehr Zeit für den Start.

In der Welt von KSeF ist die digitale Identität von grundlegender Bedeutung. Unabhängig davon, welchen Weg Sie wählen, denken Sie daran, dass Qualifizierte Signatur (für natürliche Personen) und E-Siegel (für Unternehmen) sind Tools, die ein Höchstmaß an Sicherheit garantieren. Bei podpisano.pl Ihnen, die richtige Lösung zu finden, damit der Übergang zum obligatorischen KSeF (ab dem 1. Februar 2026 für große Unternehmen, ab dem 1. April 2026 für alle anderen) reibungslos verläuft.

Weitere Informationen zu den Verfahren finden Sie auf der offiziellen Website ksef.podatki.gov.pl und in unserer Wissensdatenbank.

 

Der Artikel wurde auf der Grundlage des Handbuchs KSeF 2.0 (MF, September 2025) und Informationen aus dem Dienst ksef.podatki.gov.pl erstellt.

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