Polnische qualifizierte Signatur, spanisches Mauerwerk
Unsere Kundengeschichten sind nicht einfach nur Geschichten - es sind echte Erfahrungen, bei denen wir beobachten, was wirklich schief gehen kann. Kürzlich erhielten wir einen Anruf von einem Kunden, der eine qualifizierte elektronische Signatur in Polen ausstellen ließ und auf ein Problem bei der Verwendung in einem anderen EU-Land stieß. Beim Versuch, ein Dokument im spanischen Online-System zu unterschreiben, wurde unserem Kunden gesagt: "Sie müssen eine spanische Signatur haben, die von einem spanischen Betreiber ausgestellt wurde".. Klingt absurd? Zu Recht, denn es verstößt gegen das EU-Recht.
Was besagt das eIDAS-Gesetz?
In der eIDAS-Verordnung (Nr. 910/2014) ist eindeutig festgelegt:
- Qualifizierte Signatur die in einem EU-Land ausgestellt wurde, wird automatisch anerkannt in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt.
- Sie hat die gleiche Rechtskraft wie eine handschriftliche Unterschrift - man kann ihr weder Formfreiheit noch Rechtswirkung absprechen.
- Kein Land kann eine "bessere", "nationale" qualifizierte Signatur verlangen oder zusätzliche Anforderungen über die der EU hinaus auferlegen.
Warum also hat die spanische Plattform die polnische Unterschrift abgelehnt?
Mögliche Gründe:
- Unkenntnis von eIDAS - Diejenigen, die das System betreiben, waren sich möglicherweise des Gesetzes nicht bewusst.
- Sprachliche oder technische Barriere - Vielleicht fehlte die Unterstützung für das polnische Zertifikat in dem betreffenden System (obwohl dies nicht zulässig ist), oder es lag einfach daran, dass die Sprache nicht beherrscht wurde.
- Böser Wille oder Versuch, zusätzliche Kosten zu verursachen - mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit, eine neue Unterschrift bei einem spanischen Unternehmen zu erwerben
Ein solches Vorgehen verstößt gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung qualifizierter digitaler Signaturen.
Was ist, wenn ein anderes EU-Land die polnische Unterschrift ablehnt?
1. siehe eIDAS
- Verordnung (EU) Nr. 910/2014, Artikel 25 Absatz 3.: "Eine qualifizierte Signatur, die in einem Mitgliedstaat ausgestellt wurde, wird in der gesamten Union anerkannt".
- Artikel 25(2): Gleichwertigkeit mit handschriftlicher Unterschrift
2. Achten Sie auf "Nicht-Diskriminierung".
- Die Wirksamkeit einer Unterschrift kann nicht bestritten werden, nur weil sie elektronisch ist oder aus einem anderen EU-Land stammt
3. Screenshots + eIDAS-Auszug hochladen
- Wenn das System fälschlicherweise einen fehlenden Support anzeigt, lohnt es sich, einen technischen Beweis zu schicken - z.B. einen Link zum European Trusted List Browser, wo Certum/SimplySign als QTS aufgeführt ist.
4. eine schriftliche Rechtfertigung verlangen
- Wenn sie sich weigern, bitten Sie um eine formelle Antwort - dann können Sie die Angelegenheit den Aufsichtsbehörden melden (in Polen UODO oder die spanische CNIL/INCIBE).
Zusammenfassung - Ihre Rechte auf den Punkt gebracht
Ausgabe | Rechtlicher Status |
Qualifizierte polnische Unterschrift | Automatisch in allen EU-Ländern anerkannt |
Äquivalenz | hat in der gesamten EU die gleiche Rechtskraft wie eine handschriftliche Unterschrift |
Weigerung, sie anzuerkennen | Ist eine Verletzung von eIDAS, kann angefochten werden |
Wie kann man sich verteidigen? | Siehe Artikel 24a und 25 des eIDAS + Trusted List Browser |
Die polnische qualifizierte Signatur CertumMini/SimplySign arbeitet legal und effektiv in der der gesamten Europäischen Union - ohne Grenzen oder zusätzliche Bedingungen. Mit diesen Argumenten können Sie Ihr Recht auf die Verwendung der Signatur ohne Probleme verteidigen.
SimplySign und Certum Mini qualifizierte Signaturen
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