Wann kann ein Ausländer eine qualifizierte Unterschrift benötigen? W In welchen Situationen braucht ein Ausländer in Polen tatsächlich eine qualifizierte Unterschrift? Es stellt sich heraus, dass eine qualifizierte elektronische Signatur für einen Ausländer in zahlreichen Fällen nützlich ist. Hier sind einige typische Szenarien, in denen qualifizierte Signatur für einen Ausländer in Polen sogar unverzichtbar wird.
Eine Position in einem polnischen Unternehmen - Präsident, Vorstandsmitglied
Wenn ein Ausländer in den Vorstand eines polnischen Unternehmens (z.B. einer GmbH oder einer S.A.) berufen wird, muss er eine Reihe von Dokumenten elektronisch unterzeichnen. Dies gilt zum Beispiel für die oben erwähnten Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte, die ab 2018 elektronisch signiert werden müssen von allen Vorstandsmitgliedern elektronisch signiert werden müssen. Jedes Vorstandsmitglied kann dann wählen, ob es das ePUAP Trusted Profile oder eine qualifizierte Signatur verwenden möchte. Um ein vertrauenswürdiges Profil zu erhalten, muss ein Ausländer jedoch über eine PESEL-NUMMER und manchmal einen persönlichen Besuch in einem Büro. Daher ist die einfachste Lösung, eine qualifizierte elektronische Signatur für Ausländerdie es Ihnen ermöglicht, Berichte zu unterschreiben, Anträge an das KRS (Nationales Gerichtsregister) oder andere Unternehmensdokumente aus der Ferne unterschreiben können. Eine qualifizierte Signatur ist auch nützlich, wenn Sie ein Unternehmen online gründen oder Beschlüsse fassen - kurzum, ein Muss für einen ausländischen Geschäftsführer oder Direktor Präsident oder Direktor einer eines polnischen Unternehmens.
Führung eines Einzelunternehmens (JDG)
Viele Ausländer entscheiden sich dafür, ihr eigenes Unternehmen in Polen als Einzelunternehmen zu führen. In diesem Fall lohnt sich auch eine elektronische Unterschrift. Bereits in der Phase der Registrierung eines Unternehmens in CEIDG (Zentralregister und Informationen über die Geschäftstätigkeit) ist eine qualifizierte Signatur nützlich, um einen Online-Antrag zu stellen (für Personen ohne vertrauenswürdiges Profil). Später, während der Führung eines Unternehmens, wird eine elektronische Signatur es ermöglichen Steuererklärungen zu unterschreiben, Briefe an ZUS und Finanzämter zu sendenund sogar Verträge mit Auftragnehmern zu unterzeichnen. Für einen ausländischen Freiberufler, der in Polen tätig ist, gewährleistet eine qualifizierte E-Signatur Handlungsfreiheit, auch wenn er nicht die polnische Staatsbürgerschaft besitzt.
Bearbeitung amtlicher Angelegenheiten ohne PESEL-Nummer
Kontakte mit Behörden und offizielle Angelegenheiten. Ausländer, die in Polen leben oder arbeiten, müssen oft verschiedene Formalitäten erledigen: Beantragung einer Genehmigung, Aufenthaltsgenehmigung, Meldunek, Einspruch gegen eine Entscheidung usw. Viele dieser Angelegenheiten können elektronisch abgewickelt werden, wenn Sie die entsprechende Unterschrift haben. Wie bereits erwähnt, kann ein Ausländer ohne PESEL kein vertrauenswürdiges Profil einrichtenaber qualifizierte elektronische Signatur bietet ihm/ihr ein alternatives Identifikationsmittel in allen öffentlichen elektronischen Diensten. Ein Beispiel, die Anmeldung beim e-Grant-System (um amtliche Korrespondenz in ein elektronisches Postfach zu erhalten) erfordert, dass der Antrag elektronisch signiert wird - mit einer qualifizierten Signatur wird ein Ausländer dies vollständig online tun. Auch die Korrespondenz über ePUAP (z. B. das Versenden von Briefen an eine Stadtverwaltung oder ein Ministerium) ist möglich, wenn das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Auf diese Weise ein Ausländer in Polen genauso effektiv mit der Verwaltung kommunizieren wie ein polnischer Staatsbürger.
Teilnahme an Ausschreibungen und öffentlichen Aufträgen
Ausländische Unternehmen oder Einzelpersonen aus dem Ausland nehmen häufig an polnischen Ausschreibungen, Bieterwettbewerben oder Aufforderungen zur Angebotsabgabe teil - sei es als Dienstleister, Warenlieferant oder Projektträger. Heutzutage ist das gesamte Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe in Polen computerisiert und die Angebote werden über spezielle Plattformen eingereicht. Eine formale Anforderung ist, dass ein Angebot von einer qualifizierten elektronischen Signatur begleitet sein mussbegleitet sein muss, damit es gültig ist. Dies gilt sowohl für polnische als auch für ausländische Unternehmen. Wenn also ein Ausländer bei einer polnischen Ausschreibung ein Angebot abgeben möchte Ausschreibung (z. B. als Eigentümer eines ausländischen Unternehmens), muss er eine qualifizierte Unterschrift haben. Das Gleiche gilt für andere formale Verfahren, wie z. B. elektronische Auktionen oder Bieterverfahren - die e-Signatur gewährleistet dann Authentifizierung unabhängig vom Herkunftsland und wird von den polnischen Beschaffungssystemen akzeptiert.
Zusammenarbeit als Freiberufler oder freiberuflicher Spezialist
Im Zeitalter der Fernarbeit arbeiten viele Fachleute aus dem Ausland für Kunden in Polen (z. B. IT-Spezialisten, Grafiker, Berater, Übersetzer). Eine qualifizierte Unterschrift ist bei einer solchen Zusammenarbeit zwar nicht zwingend erforderlich, kann aber ein großer Vorteil sein. Sie erleichtert den Abschluss von Verträgen mit Kunden (die elektronisch ohne Kurier oder Scannen unterzeichnet werden können), und sie bietet die Möglichkeit zur die Beglaubigung von wichtigen Dokumenten (z. B. Gutachten, Berichte an Mandanten, die eine Unterschrift erfordern). Einige Fachleute - z. B. ausländische Architekten, die Projekte in Polen durchführen, oder Ingenieure - müssen möglicherweise Pläne, Anträge oder Gutachten elektronisch unterzeichnen. Mit einer qualifizierten Signatur können sie diese Tätigkeiten ohne formale Hindernisse ausführen. Es ist auch eine Möglichkeit, Vertrauen zu schaffen: Ein Unternehmer, der eine qualifizierte Signatur sieht, weiß, dass das Dokument authentisch und unverfälscht seit seiner Unterzeichnung.
Die oben genannten Beispiele zeigen, dass die Erlangung einer qualifizierten elektronischen Signatur in Polen für einen Ausländer in vielen beruflichen und rechtlichen Situationen entscheidend sein kann. Es ist auch wichtig zu betonen, dass das Gesetz keine polnische Staatsbürgerschaft oder eine PESEL-Nummer verlangt, um eine qualifizierte Signatur zu erhalten - Qualifizierte Zertifikate können auf der Grundlage eines Reisepasses oder eines anderen Identitätsdokuments ausgestellt werden. Mit anderen Worten, Wie erhält man in Polen eine qualifizierte Unterschrift ohne polnische Staatsbürgerschaft? ist keine rhetorische Frage - es ist sehr wohl möglich. Es muss lediglich ein bestimmtes Verfahren durchlaufen werden, das sich für nicht-polnische Staatsbürger im Detail leicht unterscheiden kann (z. B. andere vorzulegende Dokumente), aber im Allgemeinen das gleiche wie für polnische Staatsbürger.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die cvalidierte elektronische Signatur zum Schlüssel für die volle Teilnahme am digitalen Dokumentenfluss für Ausländer in Polen. der Schlüssel zur vollen Teilnahme am digitalen Dokumentenfluss - von offiziellen bis zu geschäftlichen Angelegenheiten. Wenn Sie erwägen, eine solche Signatur zu erwerben, sollten Sie sich über die Einzelheiten des Verfahrens informieren, damit alles reibungslos verläuft.
In unserem nächsten Beitrag zeigen wir Ihnen konkret, wie Sie als Ausländer eine qualifizierte elektronische Signatur in Polen erhalten - Schritt für Schritt. Dort erfahren Sie, welche Formalitäten Sie einhalten müssen und erhalten praktische Tipps aus erster Hand. Verpassen Sie diesen Artikel nicht, wenn Sie auf der Suche nach einem schnellen und korrekten Weg durch das das Verfahren zur Erlangung einer qualifizierten Signatur für Ausländer.
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